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RICHTLINIEN

AUFLAGEN

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HYGENEVERORDNUNG | 1

NEUE TBDV: Trinkwasser gilt als Lebensmittel

neue Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung (TBDV)

Das Lebensmittelgesetz und das dazugehörige Verordnungspaket, insbesondere die neue Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung (TBDV), sind seit dem 1. Mai 2017 in Kraft. Gemäss der neuen Verordnung des EDI (Eidgenössisches Departement des Innern) über Trinkwasser fallen nicht nur öffentliche Wasserversorgungen, sondern auch Inhaber und Betreiber von Kalt- und Warmwasserinstallationen unter das Lebensmittelrecht. Diese Inhaber/Betreiber von Trinkwasseranlagen sind haftbar gegenüber Mietern, denn sie gelten rechtlich gesehen als Betreiber eines Lebensmittelbetriebs.

Auszug aus dem Informationsschreiben vom März 2019 der suissetec

"WIR , DIE GEBÄUDETECHNIKER."

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HYGENEVERORDNUNG | 2

PFLICHTEN für Eigentümer/Betreiber und Mieter

(Verantwortung für die Trinkwasserqualität im Gebäude)

Weiterführende Informationen

BLV

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

blv.admin

BAG

Bundesamt für Gesundheit

bag.admin.ch

suissetec

Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband

suissetec.ch

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LEGIONELLEN

MERKBLATT für Alters-, Wohn- und Pflegeheime

Welche Massnahmen helfen zur Risikominimierung?

Das Dokument «Legionellen, Legionellose – Merkblatt für Heime» von Curaviva Kanton Zürich informiert darüber, welche hygienischen Gefahren und potentiellen Risiken im Zusammenhang mit (Trink-) Wasserinstallationen eines Gebäudes bestehen. Es liefert Hintergrundinformationen und sensibilisiert auf das Gefährdungspotential von Legionellen in Alters-, Wohn- und Pflegeheimen. Wesentliche Anforderungen, wichtige Massnahmen sowie mögliche Vorkehrungen für den Betriebsalltag sind darin zusammengefasst.

CURAVIVA

Kanton Zürich

curaviva-zh.ch

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